Das Wichtigste in Kürze
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle deutschen Unternehmen E-Rechnungen empfangen könne. Die Ausstellungspflicht wird schrittweise eingeführt: ab 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz und grundsätzlich ab 2028 für die übrigen Unternehmen. Gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen.
In Deutschland hat sich die Verwendung zweier verschiedener Formate etabliert: ZUGFeRD gilt seit 2025 als neuer Standard für B2B-Rechnungen. Bei Rechnungen an die Bundesverwaltung (B2G) ist grundsätzlich der jeweils gültige Standard XRechnung zu verwenden.
ZUGFeRD ist ein hybrides Dateiformat: Es kombiniert eine PDF/A-3-Datei mit eingebettetem, maschinenlesbarem XML-Datensatz.
Die Erstellung ist mit gängiger Buchhaltungssoftware möglich; ein Validator prüft die Korrektheit vor dem Versand.


