Das Wichtigste in Kürze
Eine E-Rechnung ist kein einfaches PDF – sie enthält strukturierte, maschinenlesbare Daten nach dem Standard EN 16931 (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD).
Seit 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; die Ausstellungspflicht greift gestaffelt von bis 2028.
Die Erstellung gelingt am sichersten über eine E‑Rechnungs‑fähige Software mit EN‑16931‑Validierung und optionaler PEPPOL‑Anbindung.
Kostenlose E‑Rechnungs‑Tools sind aus Gründen der Fehleranfälligkeit, Datenschutzrisiken und Effizienzgründen für den laufenden Einsatz häufig nicht geeignet.
Kleinunternehmer nach § 19 UStG bleiben von der Pflicht zur Ausstellung strukturierter E‑Rechnungen befreit, müssen aber E‑Rechnungen empfangen können.


