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XRechnung vs. ZUGFeRD: Die E-Rechnungsformate im Überblick

Veröffentlicht am 13. August 2026 • E-Rechnung

XRechnung vs. ZUGFeRD: Die E-Rechnungsformate im Überblick

ZUGFeRD oder XRechnung? Wer in Deutschland heute oder künftig von der E-Rechnungspflicht betroffen ist, steht früher oder später vor dieser Frage. Beide Formate erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nach § 14 UStG, aber unterscheiden sich grundlegend in Aufbau, Lesbarkeit und Einsatzbereich. Erfahren Sie hier, wie sich XRechnung und ZUGFeRD voneinander unterscheiden, welche der ZUGFeRD-Profile rechtskonform sind und wie Sie das passende Format für Ihren Anwendungsfall finden.

Forme de séparation

Das Wichtigste in Kürze

  • Zulässige Formate: In Deutschland gelten XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (mit Ausnahme von MINIMUM und BASIC‑WL) als gesetzeskonforme E‑Rechnungsformate nach EN 16931.

  • Formatwahl nach Empfänger: Während Behörden XRechnung verlangen,  bevorzugen viele Unternehmen ZUGFeRD; bei gemischten Kundenbeziehungen ist eine Lösung sinnvoll, die beide Formate parallel unterstützt.

  • Validierung: XRechnungen sollten vor dem Versand manuell mit einem vorgesehenen Validator (z. B. KoSIT‑Validator) geprüft werden, um Format‑ und Profilfehler zu vermeiden; integrierte E‑Rechnungslösungen übernehmen die Prüfung automatisch im Hintergrund.

Warum spielt das E-Rechnungsformat eine Rolle?

Eine E-Rechnung ist keine gewöhnliche PDF-Datei. Sie enthält strukturierte, maschinenlesbare Daten im XML-Format, die direkt von Buchhaltungssystemen verarbeitet werden können – ohne manuelle Dateneingabe. Das Format bestimmt, wie diese Daten aufgebaut, codiert und übertragen werden.

Das Format spielt somit aus drei Gründen eine entscheidende Rolle: 

  1. Rechtssicherheit: § 14 UStG schreibt die Konformität mit der europäischen Norm EN 16931 vor

  2. Automatisierung: Nur strukturierte Daten lassen sich ohne menschliches Zutun verarbeiten

  3. Interoperabilität: Standardisierte Formate ermöglichen den Austausch über verschiedene Systeme und Plattformen.

Welche E-Rechnungsformate sind zulässig? XRechnung vs. ZUGFeRD im Vergleich

In Deutschland existieren zwei gängige Formate für gültige E-Rechnungen: XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (mit Ausnahme der Profile MINIMUM und BASIC-WL).

Beide erfüllen die europäische Norm EN 16931, die das semantische Kerndatenmodell für elektronische Rechnungen definiert und als Grundlage für die gesetzliche Rechnungsstellung gilt.

XRechnung im Überblick

Bei XRechnung handelt es sich um ein reines XML-Format ohne visuelles Rendering. Es wurde speziell für den B2G-Bereich (Business-to-Government) entwickelt und ist der verbindliche Standard für Rechnungen an Bundesbehörden.

Seit der Zusammenführung der bundesweiten Rechnungsportale am 19. September 2025 erfolgt die Einreichung ausschließlich über die OZG-RE (OZG-konforme Rechnungseingangsplattform). Das frühere ZRE (Zentrales Rechnungseingangsportal des Bundes) wurde zu diesem Datum abgeschaltet. 

Außerdem ist XRechnung nativ PEPPOL-fähig, lässt sich also reibungslos über das europäische Peppol-Netzwerk übertragen. Da das Format kein visuelles Layout enthält, benötigen Menschen für die Lesbarkeit einen speziellen Viewer, wie etwa das ELSTER E-Rechnungstool.

ZUGFeRD im Überblick

ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ist ein hybrides Format: Es kombiniert eine für Menschen direkt lesbare PDF/A-3-Datei mit einem eingebetteten XML-Datensatz.

Dieses Hybridkonzept macht ZUGFeRD besonders attraktiv im B2B-Umfeld, da die Rechnung gleichzeitig von Menschen gelesen und maschinell verarbeitet werden kann.

Rechtlich gültig ist ZUGFeRD ab Version 2.0.1 in den Profilen BASIC, EN 16931 (ehemals COMFORT) und EXTENDED. Die Profile MINIMUM und BASIC‑WL sind davon ausdrücklich ausgenommen.

Auf einen Blick: Die Formate im Vergleich

Merkmal

XRechnung

ZUGFeRD (ab BASIC)

Dateiformat

Reines XML

PDF/A-3 + eingebettetes XML

Lesbarkeit

Nur per Viewer

Direkt als PDF lesbar

EN 16931-konform

✅ Ja

✅ Ja (ab Profil BASIC)

B2G-geeignet

✅ Standard (über OZG-RE)

⚠️ Eingeschränkt

B2B-geeignet

✅ Ja

✅ Ja

Leitweg-ID erforderlich

Ja (B2G)

Ja (B2G)

XML-Syntax

UBL / UN/CEFACT CII

UN/CEFACT CII

PEPPOL-Versand

✅ Nativ unterstützt

⚠️ Eingeschränkt

Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto gelten vereinfachte Anforderungen (§ 33 UStDV). E-Rechnungen sind in diesen Fällen nicht zwingend erforderlich. 

Welches Format ist für mein Unternehmen das Richtige? Der Entscheidungsbaum

Die Wahl des richtigen E-Rechnungsformats hängt von Ihrem Anwendungsfall ab. Unser Entscheidungsbaum führt Sie zur richtigen Wahl:

E-Rechnung: XRechnung oder ZUGFeRD? Entscheidungsbaum

Do’s & Dont’s nach Profil

Freelancer

✅ Do: ZUGFeRD (Profil BASIC oder höher) nutzen – die Rechnung bleibt als PDF lesbar.

❌ Don't: XRechnung einsetzen, ohne mit dem Empfänger zu klären, wie er E‑Rechnungen (XML‑Formate) verarbeitet.

KMU im B2B

✅ Do: Beim Empfänger erfragen, welches Format bevorzugt wird.

❌ Don't: Ein Format wählen, das Ihre Buchhaltungssoftware nicht nativ unterstützt.

B2G-Fokus (Behörden)

✅ Do: XRechnung mit der korrekten Leitweg-ID des öffentlichen Auftraggebers übermitteln.

❌ Don't: Ein reines PDF oder ein ZUGFeRD-Profil unterhalb der EN-16931-Konformität einreichen.

Gemischter Kundenstamm

✅ Do: Eine Lösung wählen, die beide Formate in einem Workflow abdeckt – z. B. Pennylane unterstützt ZUGFeRD und XRechnung.

❌ Don't: Für jede Kundenkategorie ein separates Tool betreiben.

E-Rechnungs-Format validieren: Schützen Sie sich vor teuren Fehlern

Sie können E‑Rechnungen entweder manuell (z. B. aus einem XML‑Template heraus) oder mit einer spezialisierten Software erstellen. Wenn Sie die Rechnung manuell erzeugen, sollten Sie das XML‑Dokument vor dem Versand unbedingt validieren.

Ein Werkzeug dafür ist der KoSIT‑Validator der Koordinierungsstelle für IT‑Standards. Er prüft, ob Ihre E‑Rechnung die EN‑16931‑Regeln sowie die nationalen Anpassungen (CIUS) korrekt umsetzt. Typische Fehlermeldungen und ihre Ursachen sind zum Beispiel:

  • BR‑01: „An invoice shall have a Specification identifier“ → Fehlende oder falsche Profilangabe im XML‑Header; CustomizationID prüfen.

  • BR‑CO‑15: „Tax amount … does not match“ → Steuerbetrag stimmt nicht überein; meist Rundungsfehler bei der Mehrwertsteuer, Rohdaten neu berechnen.

  • Leitweg‑ID nicht vorhanden → Pflichtfeld fehlt bei B2G‑Rechnungen; Leitweg‑ID beim Empfänger anfragen.

Eine Validierung dauert wenige Sekunden und schützt vor teuren Rückweisungen. Wer eine Rechnungssoftware wie Pennylane nutzt, profitiert davon, dass ZUGFeRD-Dokumente automatisch normkonform generiert werden. Manuelle Validierungsschritte entfallen damit weitgehend.

Was bringt die richtige Formatwahl? Nutzen & ROI

Die Entscheidung für ZUGFeRD oder XRechnung legt die Grundlage für automatisierte Prozesse, kürzere Durchlaufzeiten und weniger Fehler in der Buchhaltung.

Automatisierungsgewinn und Fehlerreduktion

Strukturierte Daten im XML-Format ermöglichen es, Rechnungsinformationen (Betrag, Steuersatz, Fälligkeitsdatum, IBAN) ohne manuelle Eingabe direkt in das Buchhaltungssystem zu übernehmen. Das reduziert Tippfehler, vermeidet Doppelerfassungen und beschleunigt die Zahlungsabwicklung spürbar.

Mini-Rechenbeispiele: Was kann die Umstellung konkret bringen?

Beispiel 1 – Kleines Unternehmen (40 Rechnungen/Monat)

Manuelle Erfassung bisher: 12 Minuten pro Eingangsrechnung

Mit automatisierter Verarbeitung: 3 Minuten pro Rechnung

Zeitersparnis: 9 Min. × 40 = 360 Minuten = 6 Stunden/Monat

Bei einem internen Stundensatz von 50 €: 300 € monatliche Einsparung

Beispiel 2 – KMU (150 Rechnungen/Monat)

Manuelle Erfassung bisher: 10 Minuten pro Rechnung

Mit automatisierter Verarbeitung: 2 Minuten pro Rechnung

Zeitersparnis: 8 Min. × 150 = 1.200 Minuten = 20 Stunden/Monat

Bei einem Stundensatz von 55 €: 1.100 € monatliche Einsparung

Wichtiger Hinweis: Der tatsächliche ROI hängt weniger vom gewählten Format selbst ab als von der Tiefe der Software-Integration. Erst die direkte Anbindung an Ihre Buchhaltungs- oder ERP-Software hebt das Potenzial.

Pennylane: E-Rechnungen gesetzeskonform erstellen und verwalten

Mit Pennylane erstellen Sie rechtskonforme E-Rechnungen direkt aus Ihrer Buchhaltungssoftware heraus. So generieren und versenden Sie ZUGFeRD- und XRechnung-konforme Dokumente automatisch, inklusive Buchhaltungseinbindung, Statusverfolgung, Zahlungserinnerungen und Übertragung über das PEPPOL-Netzwerk. Manuelles XML-Handling entfällt, und Formatfehler gehören der Vergangenheit an.

Pennylane in Zahlen:

Mehr als 1.000.000 Unternehmen nutzen Pennylane täglich für ihre Finanzverwaltung. Über 6.000 Steuerkanzleien arbeiten als Partner auf der Plattform. Mit 300+ nativen Integrationen fügt sich Pennylane nahtlos in bestehende Software-Landschaften ein.

FAQ

  • Welches Format muss eine E-Rechnung haben?

    Eine gültige E-Rechnung muss die europäische Norm EN 16931 erfüllen. In Deutschland sind XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (mit Ausnahme der Profile MINIMUM und BASIC‑WL) die wesentlichen gesetzlich anerkannten Formate. Ein einfaches PDF gilt nicht als E-Rechnung.

  • Ist ZUGFeRD immer eine gültige E-Rechnung?

    Nein. ZUGFeRD unterscheidet mehrere Profile, und nicht alle erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.

    Für die deutsche E‑Rechnungspflicht sind vor allem die Profile EN 16931 („Comfort“), EXTENDED und XRECHNUNG relevant: Sie erfüllen die europäischen EN‑16931‑Vorgaben vollständig, bilden alle steuerrechtlichen Pflichtangaben ab und sind maschinenlesbar.

    ZUGFeRD im Profil BASIC deckt alle Pflichtangaben für einfache Rechnungen ab und ist maschinenlesbar; es eignet sich damit praxisnah für einfache B2B‑Fälle in Deutschland, erreicht aber nicht in jedem Szenario die volle EN‑16931‑Abdeckung wie EN 16931, EXTENDED oder XRECHNUNG.

    Die Profile MINIMUM und BASIC‑WL sind ausdrücklich nicht für die E‑Rechnungspflicht zugelassen: Ihnen fehlen wesentliche strukturierte Angaben, sie gelten nur als Buchungshilfen und dürfen nicht als alleinige Formate für die gesetzliche Rechnungspflicht verwendet werden.

  • Brauche ich eine Leitweg-ID für alle E-Rechnungen?

    Nein. Die Leitweg-ID ist eine Pflichtangabe bei Rechnungen an Bundesbehörden und bestimmte Landesbehörden (B2G). Im B2B‑Bereich wird in dem Pflichtfeld statt einer Leitweg‑ID in der Regel eine andere Referenz des privaten Unternehmens eingetragen. Oft handelt es sich dabei um eine Bestellnummer oder Projektnummer.

  • Kann ich eine E-Rechnung per E-Mail versenden?

    Ja, der Versand per E‑Mail ist zulässig. Entscheidend ist nicht der Übertragungsweg, sondern das korrekte Format: Ihre XRechnung- oder ZUGFeRD-Rechnung muss die Anforderungen von EN‑16931 erfüllen.
    Sofern die XRechnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und der Übertragungskanal mit dem Kunden abgestimmt wurde, ist es unerheblich, ob sie per E‑Mail oder z. B. über die Rechnungsplattform des Kunden übermittelt wird.

  • Welches Format wähle ich für B2B-Rechnungen?

    Für den B2B‑Bereich empfiehlt sich ZUGFeRD ab Profil BASIC: Die Rechnung ist direkt als PDF und gleichzeitig maschinenlesbar – ideal, wenn Empfänger noch nicht über eine vollautomatisierte Verarbeitung verfügen. Unternehmen mit vollständig digitalisierten Prozessen oder Behördenfokus greifen alternativ zu XRechnung.

    Mit einer integrierten Lösung wie Pennylane erzeugen Sie je nach Empfänger automatisch das passende Format, ohne sich selbst um die technischen Details kümmern zu müssen.

  • Muss ich bereits jetzt E-Rechnungen ausstellen?

    Die Empfangspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025 ohne Ausnahme. Die Ausstellungspflicht wird schrittweise eingeführt: Bis Ende 2026 dürfen Papierrechnungen weiterhin versendet werden.

    Ab 2027 tritt die Pflicht für Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 € in Kraft. Ab 2028 gilt sie dann, mit Ausnahme von Kleinunternehmern, für alle inländischen Unternehmen, die Rechnungen an Unternehmen im Inland ausstellen.

    Für grenzüberschreitende B2B‑Transaktionen in der EU gilt ab dem 1. Juli 2030 eine Pflicht zur Ausstellung strukturierter E‑Rechnungen (EN 16931‑konform) im Rahmen des ViDA‑Systems. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis dahin in nationales Recht umsetzen.

  • Kann ich beide Formate parallel nutzen?

    Ja. Viele Buchhaltungslösungen – darunter Pennylane – erlauben es, je nach Empfänger das passende Format zu wählen: ZUGFeRD für B2B-Kunden, XRechnung für öffentliche Auftraggeber.

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