Das Wichtigste in Kürze
Eine rechtlich gültige E-Rechnung enthält einen strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatz. Eine einfache PDF-Datei gilt, unabhängig vom Übertragungsweg, nicht als E-Rechnung.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle deutschen Unternehmen technisch in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.
Die Ausstellungspflicht wird, bis auf einige Ausnahmen, bis 2028 auf alle Unternehmen ausgeweitet.
Als die beiden gängigen und zulässigen Formate gelten XRechnung und ZUGFeRD.
Unternehmen können durch die Umstellung im Vergleich zu papierbasierten Abläufen bis zu 80 % an Prozesskosten sparen.
Die deutsche Regelung basiert auf der europäischen Norm EN 16931 und ist eingebettet in das EU-Projekt VAT in the Digital Age (ViDA).


