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Alles zur E-Rechnung: Definition, Fristen und Formate im Überblick

Aktualisiert am 16. September 2026 • E-Rechnung

Alles zur E-Rechnung: Definition, Fristen und Formate im Überblick

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können, und bis 2028 kommt schrittweise die Ausstellungspflicht. Doch was ist eine E-Rechnung, welche Formate sind zulässig, und was unterscheidet sie von einer gewöhnlichen PDF-Rechnung? Von der Definition über die zulässigen Formate bis hin zu den Vorteilen und EU-Regelungen: Auf dieser Seite finden Sie das Wichtigste zu E-Rechnungen auf einen Blick. Für weitergehende Informationen finden Sie zu jedem Themenschwerpunkt einen vertiefenden Artikel.

Forme de séparation

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine rechtlich gültige E-Rechnung enthält einen strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatz. Eine einfache PDF-Datei gilt, unabhängig vom Übertragungsweg, nicht als E-Rechnung.

  • Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle deutschen Unternehmen technisch in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.

  • Die Ausstellungspflicht wird, bis auf einige Ausnahmen, bis 2028 auf alle Unternehmen ausgeweitet.

  • Als die beiden gängigen und zulässigen Formate gelten XRechnung und ZUGFeRD.

  • Unternehmen können durch die Umstellung im Vergleich zu papierbasierten Abläufen bis zu 80 % an Prozesskosten sparen.

  • Die deutsche Regelung basiert auf der europäischen Norm EN 16931 und ist eingebettet in das EU-Projekt VAT in the Digital Age (ViDA).

Definition: Was ist eine E-Rechnung – und was nicht?

Eine E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine automatische, elektronische Verarbeitung ermöglicht. Das Format muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. 

So definiert es § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG, neu gefasst auf Basis des Wachstumschancengesetzes.

Das Herzstück einer jeden E-Rechnung ist ein XML-Datensatz. Er enthält alle steuerlich relevanten Informationen in maschinenlesbarer Form. Damit kann die Rechnung direkt und ohne manuelle Dateneingabe von Buchhaltungssoftware verarbeitet werden.

Wichtig: Bis 2025 war der Begriff „elektronische Rechnung" in Deutschland weiter gefasst und schloss auch PDF-Rechnungen per E-Mail ein. Mit dem Wachstumschancengesetz gilt seit 2025 eine engere, rechtlich bindende Definition. 

Entscheidend ist seitdem nicht mehr der Übertragungsweg, sondern das Format.

E-Rechnung ✓

Keine E-Rechnung ✗

XRechnung (reines XML)

PDF-Rechnung per E-Mail

ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (PDF/A-3 + eingebettetes XML)

Papierrechnung

EDIFACT (EDI), soweit nachweisbar mit EN 16931 interoperabel*

Eingescannte Papierrechnung

Andere EN-16931-konforme Formate

Word- oder Excel-Dokument als Anhang

* Nicht‑EN‑16931‑konforme EDI‑Formate können bei Zustimmung des Empfängers noch bis Ende 2027 genutzt werden.

Sofern kein gültiger XML-Datensatz eingebettet ist, ist eine PDF-Rechnung somit keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Das gilt auch für gescannte Rechnungen.

Wie sieht eine E-Rechnung aus?

Eine E-Rechnung im XML-Format ist für das menschliche Auge zunächst nicht lesbar – es handelt sich um strukturierten Code. Um die Rechnung visuell zu prüfen, wird ein Rendering-Tool oder Viewer benötigt. Ein bekanntes kostenloses Beispiel ist der KOSIT-Viewer der Koordinierungsstelle für IT-Standards.

Das gerenderte Ergebnis enthält alle Pflichtfelder einer gesetzeskonformen Rechnung:

  • Rechnungsnummer – eindeutige, fortlaufende Kennnummer

  • Rechnungsdatum und Leistungs- oder Lieferdatum

  • Lieferant: Name, Adresse, Umsatzsteuer-ID (USt-ID), ggf. Leitweg-ID (bei B2G)

  • Käufer: Name, Adresse, USt-ID

  • Leistungspositionen: Menge, Einheit, Beschreibung, Einzelpreis

  • Steuersatz und Steuerbetrag (z. B. 19 % oder 7 % USt.)

  • Gesamtbetrag (netto und brutto)

  • Bankverbindung (IBAN) für die Zahlung

  • Zahlungsziel

Welche Formate gibt es?

In Deutschland sind zwei Formate verbreitet: XRechnung und ZUGFeRD. Beide können die Anforderungen gemäß der europäischen Norm EN 16931 erfüllen, wobei für ZUGFeRD nur bestimmte Profile zulässig sind:

  • XRechnung: Reines XML-Format, betrieben von der Koordinierungsstelle für IT‑Standards (KoSIT) im Auftrag des IT‑Planungsrats. Primär im B2G-Bereich (Rechnungen an öffentliche Auftraggeber) vorgeschrieben, aber auch für B2B‑Rechnungen einsetzbar.

  • ZUGFeRD (ab Version 2.0.1): Hybridformat – kombiniert eine menschenlesbare PDF/A-3-Datei mit einem eingebetteten XML-Datensatz. Flexibel einsetzbar im B2B‑ und – soweit vom Empfänger zugelassen – auch im B2G‑Bereich.

Hinweis: Die Profile MINIMUM und BASIC-WL sind gemäß BMF nicht EN-16931-konform und für E-Rechnungen im Sinne der deutschen E‑Rechnungspflicht daher nicht geeignet.

Sie möchten prüfen, welches Format am besten zu Ihrem Unternehmen passt? Den vollständigen Vergleich beider Formate finden Sie unter XRechnung vs. ZUGFeRD: Die E-Rechnungsformate im Überblick.

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?

Die Empfangspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025: Alle in Deutschland ansässigen Unternehmer müssen für B2B-Leistungen strukturierte E‑Rechnungen empfangen und verarbeiten können.

Die Ausstellungspflicht wird gestaffelt eingeführt:

  • Ab 2027: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz (2026) über 800.000 €

  • Ab 2028: Alle übrigen B2B-Unternehmen (Ausnahmen gelten z. B. für Kleinunternehmer nach § 19 UStG)

Vertiefende Informationen zu Fristen, Übergangsregelungen und Ausnahmefällen erhalten Sie in unserem Artikel zur E‑Rechnungspflicht.

E-Rechnungen erstellen, empfangen und verarbeiten

Der typische E‑Rechnungsprozess umfasst fünf Schritte:

  1. Erstellen

  2. Validieren

  3. Übermitteln

  4. Empfangen

  5. Archivieren

Schritt‑für‑Schritt‑Anleitungen zum technisch korrekten Erstellen und Empfangen von E‑Rechnungen finden Sie unter E‑Rechnung erstellen und E‑Rechnung empfangen.

Warum E-Rechnungen? Die Vorteile für Unternehmen

  1. Schnelligkeit: Durchlaufzeiten von Eingangsrechnungen sinken von Tagen auf Stunden – Freigaben und Zahlungen erfolgen früher.

  2. Kostenersparnis: Laut IT-Planungsrat können Unternehmen gegenüber papierbasierten Prozessen bis zu 80 % an Prozesskosten einsparen.

  3. Fehlerreduktion: Automatische Validierung beim Erstellen und Empfangen verhindert Tippfehler und falsche Steuersätze.

  4. Betrugsprävention: Strukturierte XML‑Daten mit klaren Prüfpfaden sind deutlich schwerer zu manipulieren als PDFs und helfen, BEC‑Angriffe (Business E‑Mail Compromise) zu verhindern.

  5. Besserer Cashflow: Schnellere Verarbeitung bedeutet schnellere Zahlungen und eine verlässlichere Liquiditätsplanung.

  6. Compliance & Audit-Readiness: GoBD-konforme Archivierung; Aufbewahrungspflicht 8 Jahre gemäß § 14b UStG (BEG IV, gültig seit 2025).

  7. Nachhaltigkeit: Papierverbrauch sinkt deutlich – ein Beitrag zur Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens.

  8. Frühe Anpassung an EU‑weite Digital‑Reporting‑Pflichten: E‑Rechnungen nach EN 16931 bereiten Unternehmen früh auf das EU‑Projekt „VAT in the Digital Age (ViDA)“ und die ab 2030 geltenden digitalen Umsatzsteuer‑Reportingpflichten vor.

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E-Invoicing in Deutschland im EU-Kontext: EN 16931, PEPPOL und ViDA

EN 16931

Bei EN 16931 handelt es sich um eine europäische Normenreihe, die das semantische Datenmodell für elektronische Rechnungen definiert. Sie bildet damit sowohl die technische Grundlage für XRechnung als auch für ZUGFeRD. Die rechtliche Grundlage auf EU‑Ebene ist die Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen.

Für den B2G‑Bereich gegenüber Bundesbehörden gilt in Deutschland zusätzlich die E‑Rechnungsverordnung (ERechV): Seit dem 27. November 2020 müssen Rechnungen an öffentliche Auftraggeber des Bundes in einem EN‑16931‑konformen, strukturierten Format (vorrangig XRechnung) eingereicht werden.

PEPPOL

PEPPOL (Pan-European Public Procurement On-Line) ist ein internationales Transportnetzwerk für den sicheren Austausch elektronischer Geschäftsdokumente. In Deutschland wird PEPPOL primär im B2G-Bereich genutzt, findet aber zunehmend auch im B2B-Bereich Verbreitung.Technische Knotenpunkte sind zertifizierte Access Points, über die Dokumente im 4‑Ecken‑Modell zwischen Sender und Empfänger geroutet werden.

ViDA

ViDA (VAT in the Digital Age) ist ein EU-Gesetzgebungspaket zur digitalen MwSt-Compliance. Es wurde formal am 11. März 2025 vom EU-Rat angenommen und wird schrittweise bis Januar 2035 umgesetzt. 

Kern ist ein CTC-ähnliches Meldesystem, das ab Juli 2030 eine Echtzeitmeldung grenzüberschreitender B2B-Transaktionen an Steuerbehörden vorsieht. Bei der seit 2025 geltenden deutschen E‑Rechnungspflicht handelt es sich um eine direkte Vorbereitung auf dieses EU-weite System.

Glossar E-rechnung

Begriff

Bedeutung

EN 16931

Europäische Normenreihe; definiert das semantische Datenmodell für E-Rechnungen

PEPPOL

Internationales Transportnetzwerk für elektronische Geschäftsdokumente

ViDA

EU-Paket zur digitalen MwSt-Compliance; führt ab Juli 2030 Digital Reporting Requirements (DRR) als CTC‑ähnliches Echtzeit‑Meldesystem für grenzüberschreitende B2B‑Transaktionen ein.

CTC

Continuous Transaction Control; Echtzeit-Meldung von Transaktionen an Steuerbehörden

Access Point

Zertifizierter PEPPOL-Netzwerkknoten; ermöglicht sicheren Dokumentenaustausch

Leitweg-ID

Eindeutige Empfänger-Kennnummer für öffentliche Auftraggeber im B2G-Bereich

ERechV

E-Rechnungsverordnung; B2G-Pflicht für Bundesbehörden seit 27.11.2020

FAQ

  • Was bedeutet E-Rechnung rechtlich in Deutschland?

    Bei einer E‑Rechnung handelt es sich um eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format nach EN 16931, die eine automatische elektronische Verarbeitung ermöglicht. PDF‑Rechnungen ohne eingebetteten XML‑Datensatz fallen nicht darunter und gelten nur als „sonstige Rechnungen“. So definiert es § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG, neu gefasst durch das Wachstumschancengesetz.

  • Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

    Nein, außer bei ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (EN‑16931‑konforme Profile), bei dem ein valider XML‑Datensatz in das PDF eingebettet ist. Die Profile MINIMUM und BASIC‑WL zählen gemäß BMF nicht als vollwertige E‑Rechnung im Rahmen der E‑Rechnungspflicht.

  • Welche Formate sind zulässig XRechnung oder ZUGFeRD?

    Beide sind zulässig und können EN‑16931‑konform eingesetzt werden.

    • XRechnung: reines XML (primär B2G).
    • ZUGFeRD ab 2.0.1: Hybridformat für B2B und, soweit akzeptiert, für B2G. Nicht alle Profile (z. B. MINIMUM, BASIC‑WL) gelten als vollwertige E‑Rechnung.

  • Ab wann muss mein Unternehmen E-Rechnungen empfangen und versenden?

    Die Empfangspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025. Die Ausstellungspflicht greift ab 2027 für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 € und ab 2028 für alle übrigen Unternehmen mit Ausnahme von Kleinunternehmern.

  • Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer?

    Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen. Sie müssen aber seit 1. Januar 2025 E-Rechnungen technisch empfangen können.

  • Gibt es Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht?

    Ja. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Kleinbeträge bis 250 € brutto und für Kleinunternehmer. Die vollständige Übersicht aller Ausnahmefälle und Sonderregelungen finden Sie in unserem Artikel zu den Ausnahmen von der E‑Rechnungspflicht.

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