Das Wichtigste in Kürze
Das Empfangen von E-Rechnungen ist seit dem 1. Januar 2025 gesetzliche Pflicht für alle deutschen Unternehmen.
Ein einfaches PDF ist keine E-Rechnung. Gängige Formate sind XRechnung und ZUGFeRD.
Auch Kleinunternehmer unterliegen der Empfangspflicht – ohne Ausnahme.
Kostenlose Viewer können für das Öffnen und Prüfen einzelner E-Rechnungen ausreichen. Bei größeren Volumina erleichtert eine integrierte Software die Verarbeitung und Aufbewahrung.
Ungeeignete Empfangs- und Verarbeitungsprozesse können zu Verzögerungen, Erfassungsfehlern und steuerlichen Problemen führen.


