Das Wichtigste in Kürze
Das Empfangen von E-Rechnungen ist seit dem 1. Januar 2025 gesetzliche Pflicht für alle deutschen Unternehmen.
Ein einfaches PDF gilt nicht als E-Rechnung – nur XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (ausgenommen Profile MINIMUM und BASIC-WL) sind gesetzeskonform.
Auch Kleinunternehmer unterliegen der Empfangspflicht – ohne Ausnahme.
Kostenlose Portale können sich in sehr begrenztem Umfang für den Empfang kleiner Volumina eignen; Buchhaltungssoftwares sparen langfristig Zeit und sind sicherer.
Wer E-Rechnungen nicht empfangen und verarbeiten kann, riskiert Zahlungsverzug, operative Fehler und Verlust des Vorsteuerabzugs.


